Pressemitteilung der FUSS Ortsgruppe Leipzig vom 10.3.2023

 

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat in einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Urteil die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des aufgesetzten Gehwegparkens bestätigt. Dem Urteil zufolge ist die Funktion eines Gehwegs unzumutbar beeinträchtigt, wenn entgegenkommende Zufußgehende und Rollstuhlfahrende nicht oder nur mit Mühe aneinander vorbeikommen: „Es genügt nicht, wenn nur ein schmaler Engpass verbleibt, den Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen ‘mit Mühe und Not’ passieren können“, so das OVG. Demnach ist die langjährige und auch in Leipzig gängige Praxis, von Seiten der Behörden nicht oder nur ungenügend gegen das illegale Gehwegparken vorzugehen, nicht zulässig. Die zuständigen Behörden haben laut OVG Bremen allenfalls einen Spielraum dahingehend, dass sie im Rahmen eines stadtweiten Konzepts zunächst die am stärksten betroffenen Bereiche angehen können, also nicht überall gleichzeitig tätig werden müssen.

Die Leipziger Ortsgruppe von FUSS e.V., dem Fachverband Fußverkehr Deutschland, begrüßt das Urteil des OVG Bremen und fordert die Stadt Leipzig dazu auf, schnellstmöglich ein entsprechendes Konzept zu entwickeln und stärker gegen das illegale Gehwegparken vorzugehen, auch in den Nachtstunden und an Wochenenden. „Es kann nicht länger geduldet werden, dass Autofahrerinnen und Autofahrer ihr (Park)Problem auf Kosten der Mitmenschen zu lösen versuchen, die den Gehweg zu Fuß, mit dem Kinderwagen, dem Rollator, dem Rollstuhl oder als Kinder bis zum 10. Lebensjahr auch mit dem Fahrrad benutzen wollen bzw. müssen“, so Bertram Weisshaar, Sprecher der FUSS-Ortsgruppe. „Sie nehmen bewusst eine Behinderung, ja sogar eine Gefährdung dieser Menschen in Kauf, wenn diese auf die Fahrbahn ausweichen müssen.“

Stadt Leipzig muss Worten Taten folgen lassen

Die Stadt Leipzig hat sich auf die Fahnen geschrieben, den Fußverkehr als natürlichste und umweltfreundlichste Fortbewegungsart zu fördern, um einen Beitrag zur Verkehrswende und zur Einhaltung der Klimaschutzziele zu leisten. Dazu gehört auch, den Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Raum zu verschaffen. Die Leipziger Fußverkehrsstrategie ist da ganz unmissverständlich: „Alle Menschen in Leipzig sollen sich sicher, bequem, ohne Angst und ohne Hindernisse im öffentlichen Raum bewegen können.“ Und sie wird an anderer Stelle noch deutlicher: „Die illegale Nutzung von Gehwegen durch Fahrzeuge wird nicht toleriert.“ Diese auf dem Papier eindeutige Haltung lässt die Stadtverwaltung im täglichen Handeln aber leider viel zu oft vermissen. Dadurch macht sie sich nach dem vorliegenden Urteil auch juristisch angreifbar.

Die Leipziger Ortsgruppe des FUSS e.V. erwartet von der Stadtverwaltung, dass sie die in der Fußverkehrsstrategie festgelegte Leitlinie in der Praxis auch umsetzt. Sonst verletzt sie bewusst die Rechte der Menschen, die in Leipzig leben.